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   BFH, 25.01.2005 - I S 8/04   

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https://dejure.org/2005,11108
BFH, 25.01.2005 - I S 8/04 (https://dejure.org/2005,11108)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2005 - I S 8/04 (https://dejure.org/2005,11108)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - I S 8/04 (https://dejure.org/2005,11108)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 63; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 69 Abs. 4 Satz 1; ; FGO § 135 Abs. 1; ; FGO § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69
    Einseitige Erledigungserklärung; AdV - Zuständigkeitswechsel des FA

  • datenbank.nwb.de

    Rechtswirkungen einer einseitigen Erledigungserklärung; prozessuale Folgen eines Zuständigkeitswechsels des Finanzamts im Aussetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 1109
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.02.2005 - I R 70/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I S 8/04
    Der Senat hat die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 9. Dezember 2003 6 K 138/02 auf Beschwerde der Antragstellerin durch Beschluss vom 26. Mai 2004 I B 28/04 zugelassen; über die Revision (Az. I R 70/04) ist noch nicht entschieden.
  • FG Niedersachsen, 09.12.2003 - 6 K 138/02

    Voraussetzungen der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I S 8/04
    Der Senat hat die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 9. Dezember 2003 6 K 138/02 auf Beschwerde der Antragstellerin durch Beschluss vom 26. Mai 2004 I B 28/04 zugelassen; über die Revision (Az. I R 70/04) ist noch nicht entschieden.
  • BFH, 04.07.1986 - VII B 134/85

    Erledigung in der Hauptsache - Einkommensteuervorauszahlung - Anfechtung der

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I S 8/04
    Bei einseitiger Erledigungserklärung durch den Antragsteller beschränkt sich der Rechtsstreit auf die Erledigungsfrage (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1986 VII B 134/85, BFHE 147, 110, BStBl II 1986, 752).
  • BFH, 10.09.1991 - VII B 208/90

    Gebühren für die Einreise und Durchfahrt durch die BRD mit Lastfahrzeugen eines

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I S 8/04
    Da bei gegensätzlichen Hauptanträgen der Beteiligten --hier vorliegend-- eine Sachentscheidung zu treffen ist, kann die nur hilfsweise Erledigungserklärung des FA B nicht zu einer isolierten Kostenentscheidung nach § 138 FGO führen (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 1991 VII B 208/90, BFH/NV 1992, 398; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 138 FGO Tz. 28; s. auch Gräber/Ruban, a.a.O., § 138 Rz. 14).
  • BFH, 25.04.1985 - IV S 10/84

    Einordnung von Vorleistungen Dritter, die der Steuerpflichtige im Hinblick auf

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I S 8/04
    Gleiches gilt für das Aussetzungsverfahren, für das § 63 FGO nicht unmittelbar gilt; wegen des engen Zusammenhangs zwischen Klage- und Aussetzungsverfahren bleibt das im Klageverfahren prozessführungsbefugte FA (hier das FA B) aber auch Antragsgegner im Aussetzungsverfahren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1985 IV S 10/84, BFH/NV 1986, 665; vom 24. Mai 1989 V S 2/88, BFH/NV 1990, 255).
  • BFH, 24.05.1989 - V S 2/88

    Kostenfestsetzung bei einvernehmlicher Erledigungserklärung der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I S 8/04
    Gleiches gilt für das Aussetzungsverfahren, für das § 63 FGO nicht unmittelbar gilt; wegen des engen Zusammenhangs zwischen Klage- und Aussetzungsverfahren bleibt das im Klageverfahren prozessführungsbefugte FA (hier das FA B) aber auch Antragsgegner im Aussetzungsverfahren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1985 IV S 10/84, BFH/NV 1986, 665; vom 24. Mai 1989 V S 2/88, BFH/NV 1990, 255).
  • FG Hessen, 08.10.1996 - 5 V 2983/96

    Aussetzung der Vollziehung eines Aufteilungsbescheides wegen rückständiger

    Auszug aus BFH, 25.01.2005 - I S 8/04
    Das ändert jedoch nichts daran, dass das nunmehr zuständige FA (hier das FA K) über den bei ihm gestellten AdV-Antrag entscheiden durfte, ebenso wie es in der Lage war, als "zuständige Finanzbehörde" i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 1 FGO eine von ihm für geboten erachtete AdV von Amts wegen zu verfügen (vgl. Hessisches FG, Beschluss vom 8. Oktober 1996 5 V 2983/96, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 90; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Rz. 124; Gosch in Beermann/Gosch, Steuerliches Verfahrensrecht, § 69 FGO Rz. 244; Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 27. September 2000, BStBl I 2000, 1232, dort Tz. 3.3 zu § 361 AO 1977 unter Hinweis auf § 367 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 26 Satz 2 AO 1977).
  • BFH, 17.07.2008 - VI B 40/08

    Richtiger Antragsgegner bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer

    Nach der Vorschrift des § 63 Abs. 1 Nr. 1 FGO, die im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zur AdV (§ 69 Abs. 3 FGO) entsprechende Anwendung findet (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109, und vom 17. August 2007 XI S 15/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2142), ist der Antrag gegen die Behörde zu richten, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat.
  • BFH, 27.11.2013 - X B 162/12

    Widerruf einer eiseitigen Erledigungserklärung - Sanierungserlass - Entfallen des

    Die Kosten sind nach § 135 Abs. 1 FGO dem FA aufzuerlegen, da es seinen Antrag auf Sachabweisung aufrechterhalten hat und damit unterlegen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109; Gräber/Ratschow, a.a.O., § 138 Rz 14, 95).
  • FG Hessen, 10.04.2008 - 10 V 402/08

    Bestimmung des Antragsgegners bei Einspruch, Klage und Antrag auf Aussetzung der

    Dann ist das im Klageverfahren prozessführungsbefugte Finanzamt auch Antragsgegner (BFH, Beschluss vom 25.01.2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109, 1110 m.w.N.; Schallmoser in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand Dez. 2007, § 63 FGO Rz. 8).
  • BFH, 24.07.2008 - VIII B 132/08

    Gleichzeitige Entscheidung über das Prozesskostenhilfebegehren und zur Hauptsache

    Zum einen tritt die verfahrensbeendende Wirkung der übereinstimmenden Erledigungserklärungen selbst dann ein, wenn der Rechtsstreit tatsächlich nicht in der Hauptsache erledigt ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109; vom 20. Mai 2005 VIII R 103/03, BFH/NV 2005, 1830, m.w.N.).
  • FG München, 20.05.2010 - 11 K 2508/07

    Unzulässigkeit der Anfechtung von nach Erledigungserklärungen ergangenen

    24 Haben nämlich die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, ist das Verfahren nach ständiger Rechtsprechung -selbst bei tatsächlich fehlender Erledigung- unmittelbar beendet, so dass nur noch von Amts wegen nach Maßgabe des § 138 Abs. 1 FGO über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden ist; Erledigung der Hauptsache einerseits und die sich anschließende Kostenentscheidung andererseits sind danach voneinander zu unterscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109; vom 20. Mai 2005 VIII R 103/03, BFH/NV 2005, 1830, m.w.N.).
  • BFH, 17.08.2007 - XI S 15/07

    Antragsgegner bei Erlass eines Änderungsbescheids nach Zuständigkeitswechsel des

    Nach der Vorschrift des § 63 Abs. 1 Nr. 1 FGO, die im Rahmen eines gerichtlichen Aussetzungsverfahrens i.S. von § 69 Abs. 3 FGO entsprechende Anwendung findet (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109), ist der Antrag gegen die Behörde zu richten, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat.
  • BFH, 24.07.2008 - VIII S 24/08

    Erledigung der Hauptsache

    Haben nämlich die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, ist das Verfahren nach ständiger Rechtsprechung --selbst bei tatsächlich fehlender Erledigung-- unmittelbar beendet, so dass nur noch über die Kosten des Verfahrens von Amts wegen nach Maßgabe des § 138 Abs. 1 FGO zu entscheiden ist; Erledigung der Hauptsache einerseits und die sich anschließende Kostenentscheidung andererseits sind danach voneinander zu unterscheiden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109; vom 20. Mai 2005 VIII R 103/03, BFH/NV 2005, 1830, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11

    Umsatzbesteuerung eines Grafikdesigners - Verfahren der Aussetzung der

    Ein nach Klageerhebung erfolgter Zuständigkeitswechsel im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit führt nicht dazu, dass die Steuerpflichtige einen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO gegen das nunmehr im Verwaltungsverfahren zuständige Finanzamt richten müsste (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 25.04.1985 IV S 10/84, BFH/NV 1986, 665; vom 25.01.2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109).
  • FG Hamburg, 05.03.2018 - 4 K 38/17

    Prozessrechtliche Folgen einer einseitigen Erledigungserklärung im

    Der Bundesfinanzhof hat wiederholt entschieden, dass eine Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache bei einseitiger Erledigungserklärung nur möglich sei, wenn das Gericht befugt sei, über den entsprechenden Sachantrag zu entscheiden, was wiederum grundsätzlich die Zulässigkeit des ursprünglichen Verfahrens voraussetze (vgl. BFH, Beschluss vom 27.11.2013, X B 162/12, juris; Beschluss vom 25.01.2005, I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109).
  • FG Hamburg, 11.09.2006 - 2 V 124/06

    Zusammenveranlagung zweier Unternehmer

    Wegen des engen Zusammenhangs zwischen Klage- und Aussetzungsverfahren ist das im Klageverfahren prozessführungsbefugte Finanzamt auch Antragsgegner im Aussetzungsverfahren (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2005, I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109 ).
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